Teilnahme am Wanderfahrerwettbewerb

Der Deutsche Kanu-Verband fördert nicht nur den Leistungssport (Rennsport, Slalom, Kanupolo usw.) sondern auch das Engagement der Freizeit- und Wandersportler. Mit dem Wanderfahrerabzeichen werden jedes Jahr diejenigen Kanuten geehrt, die ihrer Altersstufe entsprechend viele Kilometer gepaddelt haben. der Nachweis dieser Paddelleistung erfolgt durch das Führen von Fahrtenbüchern, sowohl persönlichen als auch einem Vereinsfahrtenbuch. In beiden Bücher müssen übereinstimmend die Fahrten dokumentiert werden, die man im Laufe der Paddelsaison aus eigener Kraft zurück gelegt hat.

Die Paddelsaison geht vom 1. Oktober jeden Jahres bis zum 30. September des Folgejahres. Das bedeutet, dass die diesjährige Saison am Mittwoch der kommenden Woche endet.

Was bedeutet das für mich?

Jeder, der am WFA-Wettbewerb teilnehmen will, muss bis zum 30.09. seine Fahrten sowohl im Vereins-  als auch in dem persönlichen Fahrtenbuch komplett aufgeschrieben haben. Wenn das so ist, dann müsst Ihr spätestens bis zum 02.10. die Fahrtenbücher beim Wander- bzw. Jugendwart abgegeben haben.

Was passiert dann mit den Fahrtenbüchern?

Die Fahrtenbücher werden dann von ihnen geprüft, wobei sie sowohl darauf achten, dass die Fahrten sowohl in beiden Büchern auftauchen als auch darauf, ob die eingetragenen Kilometerzahlen stimmen. Danach bestätigen sie die Paddelleistung im Fahrtenbuch und stelle bei Erfüllen der Bedingungen für das WFA die entsprechenden Anträge und reiche sie zusammen mit den Fahrtenbüchern weiter an die Bezirks- bzw. den Landesjugendwart. 

Welche grundsätzlichen Bedingungen müssen erfüllt werden?

Aus der DKV-Wandersportordnung zitiert:

„Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder des DKV im Alter von 7 bis 17 Jahren. Als Alter im Sinne der folgenden Bestimmungen gilt das jeweils am 1. Oktober erreichte Alter. Der Wertungszeitraum für das Schüler- bzw. Jugend-Wanderfahrerabzeichen ist das Kanusportjahr (1. Oktober jeden Jahres bis zum 30. September des folgenden Jahres).  Es ist ein DKV-Fahrtenbuch zu führen. Dieses wird von den Vereinen und Verbänden ausgegeben. 

Die Personensorgeberechtigten haben gegenüber dem jeweiligen Verein eine schriftliche Erklärung abzugeben, mit der sie bestätigen, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Minderjährigen bekannt sind, die die Ausübung des Kanusports beeinträchtigen können.

Der Bewerber muss das Schwimmabzeichen in Bronze oder gleichwertiges nachweisen. Gewertet wird jeder selbst gepaddelte Kilometer. Ortsgebundene Paddeleinheiten  (Polo, Freestyle, Slalom) werden mit einer Strecke von 4km pro abgeschlossener Stunde gewertet.“

Welche Alters- und Leistungsstufen gibt es?

Das Wanderfahrerabzeichen gibt es in den Altersstufen für Erwachsene, Jugend und Schüler. Da die Erwachsenen des BKV derzeit keine Fahrtenbücher führen und daher nicht am WFA-Wettbewerb teilnehmen können, konzentrieren wir uns zunächst auf Schüler und Jugendliche. Für sie gibt es das WFA in den Leistungsstufen Bronze, Silber und Gold:

Das Schüler-Wanderfahrerabzeichen erhält, wer im Kanusportjahr:

a) im Alter von 7 bis 10 Jahren insgesamt 200 selbst gefahrene Kilometer nachweisen kann,

b) im Alter von 11 bis 12 Jahren insgesamt 300 selbst gefahrene Kilometer nachweisen kann.

Von dieser Gesamtzahl müssen für das Schüler-Wanderfahrerabzeichen mindestens 50 Kilometer je Kanusportjahr auf Gemeinschaftsfahrten (Vereins-, Bezirks- oder Verbandsfahrten) von dem Bewerber unter Leitung eines verantwortlichen Fahrtenleiters zurückgelegt worden sein. Ersatzweise kann die Teilnahme an einem Ferienlager mit Booten von 5 Tagen Mindestdauer nachgewiesen werden. In beiden Fällen muss die Bestätigung vom Veranstalter vorliegen. 

Schüler-Silber 

Das silberne Schüler-Wanderfahrerabzeichen wird verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des bronzenen Abzeichens im Mindestalter von 9 Jahren und Erreichen einer Gesamtsumme von 600 Kilometern. Es ist ein alters- und kanusportspezifischer Ökologiekurs nachzuweisen.

Schüler-Gold 

Das goldene Schüler-Wanderfahrerabzeichen wird verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des silbernen Abzeichens im Mindestalter von 11 Jahren und Erreichen einer Gesamtsumme von 1.100 Kilometern.

In den dazwischen liegenden bzw. verbleibenden Jahren wird bei Erfüllung der Bedingungen für das Schüler-Wanderfahrerabzeichen die jeweils zuvor erreichte Stufe wiederholt.

Bedingungen für das Jugend-WFA 
Das Jugend- Wanderfahrerabzeichen erhält, wer im Kanusportjahr:

a) im Alter von 13 bis 14 Jahren insgesamt 400 selbst gefahrene Kilometer nachweisen kann,

b) im Alter von 15 bis 17 Jahren insgesamt 500 selbst gefahrene Kilometer nachweisen kann.

Von dieser Gesamtzahl müssen für das Jugend-Wanderfahrerabzeichen mindestens 100 Kilometer je Kanusportjahr auf Gemeinschaftsfahrten (Vereins-, Bezirks- oder Verbandsfahrten) von dem Bewerber unter Leitung eines verantwortlichen Fahrtenleiters zurückgelegt worden sein. Ersatzweise kann die Teilnahme an einem Ferienlager mit Booten von 5 Tagen Mindestdauer nachgewiesen werden. In beiden Fällen muss die Bestätigung vom Veranstalter vorliegen.

Jugend-Silber 

Das silberne Jugend-Wanderfahrerabzeichen wird verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des bronzenen Abzeichens im Mindestalter von 15 Jahren und Erreichen einer Gesamtsumme von 1.300 Kilometern. Es ist ein alters- und kanusportspezifischer Ökologiekurs nachzuweisen.

Jugend-Gold 

Das goldene Jugend-Wanderfahrerabzeichen wird verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des silbernen Abzeichens im Mindestalter von 16 Jahren und Erreichen einer Gesamtsumme von 2.300 Kilometern. Es ist ein Sicherheitskurs nach DKV-Richtlinien und ein Erste Hilfe-Kurs nachzuweisen. Ersatzweise für den Sicherheitskurs wird der Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens der DLRG in Bronze anerkannt. In den dazwischen liegenden bzw. verbleibenden Jahren wird bei Erfüllung der Bedingungen für das Jugend-Wanderfahrerabzeichen die jeweils zuvor erreichte Stufe wiederholt.

Was kostet das für mich?

Die Kosten für Urkunden, Anstecker und Medaillen werden vom DKV, seinen jeweiligen Landesverbänden bzw. deren Bezirken getragen. Darüber hinaus müssen lediglich die Fahrtenbücher angeschafft werden. Der BKV hat seit diesem Jahr ein Vereinsfahrtenbuch im Bootshaus ausliegen. Den Kindern und Jugendlichen der Jugendgruppe des BKV wurden zu Beginn des Jahres persönliche Fahrtenbücher kostenlos überreicht (wer seins noch nicht hat, kann eines vom Kassenwart erhalten). Jedes neue Mitglied der Jugendgruppe wird künftig zur Begrüßung u.a. ein solches Fahrtenbuch erhalten – es entstehen also zunächst keine Kosten. Erst wenn Ihr so viel paddelt, dass Ihr ein neues Fahrtenbuch benötigt, müsst Ihr euch selber eines kaufen. Mit derzeit 0,60 EUR ist das aber selbst mit wenig Taschengeld noch erschwinglich.

Was muss ich noch wissen?

Das war es eigentlich für den Anfang. Wer trotzdem noch Fragen hat, wendet sich an Wander- oder Jugendwart.

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